Grab des Ortsvorstehers Wilhelm Müller unter Denkmalschutz
Das Erbbegräbnis Nr. 64 unseres ehemaligen Ortsvorstehers Müller war 2025 in einem sehr schlechten Zustand. Die hinter dem Denkmal wachsenden Eiben wirkten so stark auf das Grabmal, dass sich bereits eine tragende Säule verschoben hatte und das ganze Bauwerk instabil wurde. Nach einer Ortsbesichtigung gemeinsam mit dem Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum wurde am 4. Juni 2025 das Grabmal unter Denkmalschutz gestellt. In der E-Mail des BLDAM vom 11. August 2025 wird mitgeteilt: „Im Rahmen des Ortstermines am 4. Juni 2025 auf dem Alten Friedhof Bornim wurde der Denkmalwert der Grabstätte des Gemeindevorstehers Wilhelm Müller festgestellt, insbesondere aufgrund seiner ortsgeschichtlichen Bedeutung. Die formale Eintragung in die Denkmalliste erfolgt.“

Zustand Juni 2025

Wiederherstellung nach Sanierung Oktober 2025

Wiederhergestellt und mit der Restaurierung der Beschriftung durch K. Broschke begonnen, 12. Mai 2026
